Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung MPU

Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Die Führerscheinstellen ordnen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) aus folgenden Gründen an:

  • bei wiederholten Verstößen mit Alkohol am Steuer
  • bei einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 Promille mit einem motorisierten Fahrzeug oder mit dem Fahrrad
  • bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit
  • bei Fahren unter Drogeneinfluss
  • bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei bereits gelegentlichem Konsum harter Drogen
  • bei Fahrerlaubnisentzug nach acht oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr oder außerhalb mit Relevanz für den Straßenverkehr
  • bei erheblichen Auffälligkeiten im Straßenverkehr in der Probezeit nach dem Besuch eines Aufbauseminars und einer optionalen Verkehrspsychologischen Beratung nach § 38 FeV sowie bei einem zwischenzeitlichen Führerscheinentzug über drei Monate
  • bei Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Besitz oder nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis

In der Wikipedia steht Folgendes über die MPU: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Anbei die Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständiger Überwachungsstelle zur MPU: informiert kompetent https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU_node.html