Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
Die Führerscheinstellen ordnen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) aus folgenden Gründen an:
- bei wiederholten Verstößen mit Alkohol am Steuer
- bei einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 Promille mit einem motorisierten Fahrzeug oder mit dem Fahrrad
- bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit
- bei Fahren unter Drogeneinfluss
- bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei bereits gelegentlichem Konsum harter Drogen
- bei Fahrerlaubnisentzug nach acht oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg
- bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr oder außerhalb mit Relevanz für den Straßenverkehr
- bei erheblichen Auffälligkeiten im Straßenverkehr in der Probezeit nach dem Besuch eines Aufbauseminars und einer optionalen Verkehrspsychologischen Beratung nach § 38 FeV sowie bei einem zwischenzeitlichen Führerscheinentzug über drei Monate
- bei Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Besitz oder nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis
In der Wikipedia steht Folgendes über die MPU: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung
Anbei die Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständiger Überwachungsstelle zur MPU: informiert kompetent https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU_node.html