
Mit dem Fahreignungsseminar sich im Straßenverkehr bewähren und einen Punkt in Flensburg abbauen oder eine Strafmilderung bei Gericht erreichen
Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG wird Ihnen angeraten, wenn 1-7 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg zusammengekommen sind. Das Fahreignungsseminar (auch FES-Seminar genannt) hat sich als eine wertvolle Hilfe bewährt, damit Fahrer*innen unaufmerksames oder riskantes Verhalten im Straßenverkehr erkennen und daher wieder vorausschauender, aufmerksamer und rechtskonform fahren. Außerdem können Sie so künftig Kosten von Strafen, Punkten, Fahrverboten usw. vermeiden.
Bei einem Stand von 1-5 Punkten erlässt Ihnen Ihre Führerscheinstelle einen Punkt. Sie werden dadurch entlastet und bekommen die Gelegenheit, ohne oder mit weniger Punkten entspannt weiterzufahren.
Bei einem neuen Verstoß kann die Teilnahme am Fahreignungsseminar nützlich sein, um eine Strafmilderung vom Gericht gewährt zu bekommen. Dies kann einen Punkterlass und/oder eine geringere Geldstrafe für Sie bedeuten. Das macht insbesondere dann Sinn, damit keine 6 oder 7 Punkte in Flensburg zustande kommen oder sogar ein Führerscheinentzug mit 8 Punkten abgewendet wird.

Das Fahreignungsseminar setzt sich aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme zusammen.
„Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des FES-Seminars… umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann von einem Fahrlehrer mit entsprechender Seminarerlaubnis als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.“ (§4a StVG)
„Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars … umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. Mit Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden.“ (§ 4a StVG)
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist freiwillig. Beide Teilmaßnahmen müssen in Präsenz durchgeführt werden. Eine Online-Teilnahme ist vom Gesetzgeber nicht gestattet. Das Fahreignungsseminar darf nach 5 Jahren wiederholt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über E-Mail, um mit uns flexible Termine für das Fahreignungsseminar in München-Ost (in der Fahrschule Körmer) oder München-West in unserer Praxis zu vereinbaren oder besuchen Sie die Website unserer Praxis, um mehr darüber zu erfahren, wie Ihnen das FES-Seminar für Ihre Teilnahme am Straßenverkehr und Ihren Führerschein helfen kann und wie Sie von unseren fairen Kosten profitieren können. Dort können Sie auch online Termine für den verkehrspsychologischen Teil des Fahreignungsseminars buchen.
Wir beantworten Ihre Fragen kompetent und verständlich und helfen Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt!
Ihr Dipl.-Psych. Georg Klarnetsis
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP