Punktabbau und Strafmilderung für Fahrer mit dem Fahreignungsseminar (FES)

Die Geschwindigkeit unter Kontrolle bringen mit dem Fahreignungsseminar
Die Geschwindigkeit unter Kontrolle bringen mit dem Fahreignungsseminar – Foto: Speed-Tacho von ENiemela auf Pixabay

Mit dem Fahreignungsseminar sich im Straßenverkehr bewähren und einen Punkt in Flensburg abbauen oder eine Strafmilderung bei Gericht erreichen

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG wird Ihnen angeraten, wenn 1-7 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg zusammengekommen sind. Das Fahreignungsseminar (auch FES-Seminar genannt) hat sich als eine wertvolle Hilfe bewährt, damit Verkehrsteilnehmer*innen Fehler durch unaufmerksames oder riskantes Verhalten im Straßenverkehr erkennen und in Zukunft vorausschauender, aufmerksamer und stets nach den gesetzlichen Regeln fahren. So lassen sich künftig als Verkehrsteilnehmer*in die Kosten von Strafen, Punkten und Fahrverboten vermeiden.

Bei einem Stand von 1-5 Punkten erlässt Ihnen Ihre Führerscheinstelle einen Punkt und gibt Ihnen damit eine Entlastung und die Gelegenheit, ohne oder mit weniger Punkten entspannt weiterzufahren.

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar kann Ihnen auch dazu nutzen, bei einem neuen Verstoß über einen Widerspruch eine Strafmilderung vom Gericht in Form eines Punkterlasses oder einer geringeren Geldstrafe gewährt zu bekommen. Ein Punkterlass vom Gericht kann insbesondere dann nützlich sein, damit nicht noch mehr Punkte in Flensburg zustande kommen oder damit ein Führerscheinentzug mit acht Punkten abgewendet werden kann.

Mit dem Fahreignungsseminar einem Punkt abgebaut: Daumen hoch!
Mit dem Fahreignungsseminar einem Punkt abgebaut: Daumen hoch! – Foto: AdobeStock_188772338

Das Fahreignungsseminar setzt sich aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme zusammen.

„Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des FES-Seminars… umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann von einem Fahrlehrer mit entsprechender Seminarerlaubnis als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.“ (§4a StVG)

„Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars … umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. Mit Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden.“ (§ 4a StVG)

Beide Teilmaßnahmen müssen in Präsenz durchgeführt werden. Eine Online-Teilnahme ist vom Gesetzgeber nicht gestattet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über E-Mail, um mit uns flexible Termine für das Fahreignungsseminar in München-Ost (in der Fahrschule Körmer) oder München-West in unserer Praxis zu vereinbaren oder besuchen Sie die Website unserer Praxis, um mehr darüber zu erfahren, wie Ihnen das FES-Seminar für Ihre Teilnahme am Straßenverkehr und Ihren Führerschein helfen kann und wie Sie von unseren fairen Kosten profitieren können. Dort können Sie auch online Termine für den verkehrspsychologischen Teil des Fahreignungsseminars buchen.

Wir beantworten Ihre Fragen kompetent und verständlich und helfen Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt!

Ihr Dipl.-Psych. Georg Klarnetsis
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

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