Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung MPU

Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Die Führerscheinstellen ordnen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) aus folgenden Gründen an:

  • bei wiederholten Verstößen mit Alkohol am Steuer
  • bei einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 Promille mit einem motorisierten Fahrzeug oder mit dem Fahrrad
  • bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit
  • bei Fahren unter Drogeneinfluss
  • bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei bereits gelegentlichem Konsum harter Drogen
  • bei Fahrerlaubnisentzug nach acht oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr oder außerhalb mit Relevanz für den Straßenverkehr
  • bei erheblichen Auffälligkeiten im Straßenverkehr in der Probezeit nach dem Besuch eines Aufbauseminars und einer optionalen Verkehrspsychologischen Beratung nach § 38 FeV sowie bei einem zwischenzeitlichen Führerscheinentzug über drei Monate
  • bei Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Besitz oder nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis

In der Wikipedia steht Folgendes über die MPU: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Anbei die Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständiger Überwachungsstelle zur MPU: informiert kompetent https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU_node.html

Die Fahrverhaltensbeobachtung bei der MPU

Wenn die Leistungstests im psychologischen Teil nicht bestanden werden, die restliche MPU aber positiv verlaufen ist, erfolgt eine Fahrverhaltensbeobachtung mit einem Psychologen. Diese beinhaltet u. a. folgende Fahraufgaben, die auf einer Strecke ein- oder mehrfach vorkommen:

  • Abbiegen in bevorrechtigte Straßen
  • Linksabbiegen auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr
  • Durchführen von Fahrstreifenwechseln
  • Befahren von markierten mehrspurigen Straßen  Befahren von Kreuzungen mit Lichtzeichenanlage
  • Befahren von Kreuzungen mit Stoppschild
  • Heranfahren an und Passieren von Fußgängerüberwegen
  • Passieren von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Abbiegen unter besonderer Berücksichtigung von Radfahrern
  • Verhalten bei mehrfacher oder unvorhergesehener Belastung
  • Steuerung des Fahrverhaltens entsprechend der verkehrsrelevanten Beschilderung, insbesondere Anpassung der Geschwindigkeit entsprechend den Geschwindigkeitsbeschränkungen

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